AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel Hanken GmbH

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Gast,

 

wir geben unser Bestes, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns im beiderseitigen Interesse regeln sowie klären sollen und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

 

 

 

I.  Geltungsbereich

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotel Hanken GmbH.

 

  1. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Hotel Hanken GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

 

II.  Vertragsabschluss und Vertragspartner

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch die Hotel Hanken GmbH zustande. Der Hotel Hanken GmbH steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

 

  1. Vertragspartner sind die Hotel Hanken GmbH und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Hotel Hanken GmbH gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Hotel Hanken GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

  1. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bzw. zu anderen als im Vertrag vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hotel Hanken GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

 

 

III.  Leistungen, Preise und Zahlung

 

  1. Die Hotel Hanken GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

  1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hotel Hanken GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Hotel Hanken GmbH gegenüber Dritten.

 

  1. Rechnungen der Hotel Hanken GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Hotel Hanken GmbH eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.

 

  1. Die Hotel Hanken GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Hotel Hanken GmbH ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

  1. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Hotel Hanken GmbH aufrechnen oder mindern.

 

 

IV.  Rücktritt des Gastes und Stornierung

 

  1. Die Hotel Hanken GmbH räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

 

a)    Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat die Hotel Hanken GmbH Anspruch auf angemessene Entschädigung.

 

b)    Die Hotel Hanken GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Bis 7 Tage vor Anreise beträgt die Rücktrittspauschale 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Danach werden 90% des vereinbarten Preises fällig. Bei Nichtanreise ohne Stornierung werden 100% des vereinbarten Preises erhoben. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Hotel Hanken GmbH kein Schaden oder der der Hotel Hanken GmbH entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

c)     Sofern die Hotel Hanken GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Hotel Hanken GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Hotel Hanken GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Hotel Hanken GmbH durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

 

  1. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

  1. Hat die Hotel Hanken GmbH dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Hotel Hanken GmbH keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Hotel Hanken GmbH. Der Gast muss den Rücktrittschriftlich erklären.

 

 

V.  Rücktritt der Hotel Hanken GmbH

 

  1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV eingeräumt wurde, ist die Hotel Hanken GmbH ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Hotel Hanken GmbH die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

  1. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 4 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Hotel Hanken GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  1. Ferner ist die Hotel Hanken GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

 

    • höhere Gewalt oder andere von der Hotel Hanken GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    • die Hotel Hanken GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Hotel Hanken GmbH zuzurechnen ist;
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
    • ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
    • die Hotel Hanken GmbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Hotel Hanken GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende  Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Hotel Hanken GmbH gefährdet erscheinen;
    • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

  1. Die Hotel Hanken GmbH hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

  1. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

 

VI.  An- und Abreise

 

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Hotel Hanken GmbH hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

 

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf  frühere Bereitstellung.

 

  1. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Hotel Hanken GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Hotel Hanken GmbH steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

  1. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Hotel Hanken GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Hotel Hanken GmbH über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, der Hotel Hanken GmbH nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedriger Schaden entstanden ist.

 

 

VII.  Haftung der Hotel Hanken GmbH und Verjährung

 

  1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Hotel Hanken GmbH auftreten, wird sich die Hotel Hanken GmbH auf Rüge des Gastes bemühen, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel der Hotel Hanken GmbH anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

 

  1. Die Hotel Hanken GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

  1. Die Hotel Hanken GmbH haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Hotel Hanken GmbH. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel  nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegen Fehlern oder bei Personenschäden.

 

  1. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Hotel Hanken GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben, sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Hotel Hanken GmbH ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

 

 

VIII.  Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und werden erst wirksam, wenn sie von der Hotel Hanken GmbH schriftlich bestätigt werden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wangerooge als Sitz der Hotel Hanken GmbH.

 

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Hotel Hanken GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Hotel Hanken GmbH.

 

  1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt.

 

 
 
 
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